Die Gesellschaft

 

 

Zweck der Gesellschaft ist die Verbesserung des menschlichen Miteinanders. Dazu soll es Menschen erleichtert werden, ihre individuellen Lebens- und Beziehungsentwürfe zu verwirklichen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Gleichberechtigung zwischen Menschen und den Geschlechtern.

Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:

  •  Information, Schulung, Beratung, Begleitung, Therapie oder Vernetzung
  • von Klienten, Angehörigen, Fachpersonal, Hilfesystemen, Gesellschaften
  • und Schaffung neuer Hilfsangebote.

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.